Informationen, Dienstleistungen und Schulungen für Fahrer, Ausbilder und Unternehmer rund um das Transportwesen



In Südwestfalen und dem Bergischen Land

Das Transportwesen ist eine sehr komplexe Materie, sei es für Berufskraftfahrer, Ausbilder von Berufskraftfahrern, Verlader, Transportunternehmer, Werkverkehre, Spediteure, verladende Wirtschaft, Handel, Handwerk oder Industrie. Welche Gesetze, Verordnungen und Regelungen sind zu beachten und für wen gelten sie? Wo kann ich als Ausbilder gemäß BKrFQV meine Weiterbildung machen? ArbZG, ADSp, BGV A1, BKrFQG, CTU Code, CMR, EU 165/ 2014, EU 561/2006 GüKG, HGB, Incoterms, StVO, StVZO, VDI 2700 und VBGL sind nur eine kleine Auswahl an Gesetzen, Verordnungen und Regeln die im Transportwesen relevant sind. Unzählige Fragen und Themen drängen sich im Alltag auf. Muss ich ein EG Kontrollgerät in meinen Kleintransporter bauen? Muss mein Fahrer auch diese „Module“ machen? Wer haftet wenn Güter bei der Beförderung beschädigt werden? Muss ich Be- und entladen? Die Güter wurden beim Umladen beschädigt, wer haftet? Wer muss Ladung sichern? Wie muss ich Ladung sichern? Was ist das richtige Transportfahrzeug? Welcher Transportunternehmer ist der richtige für meine Aufgaben? Welcher LKW ist der richtige für meine Anforderung?

Zu viele Fragen? Stellen Sie sie uns! Wir haben die Antworten für Sie damit Sie sich sicher bewegen.


Unterweisung EG – Kontrollgerät


Die EU fordert in ihrer Richtlinie EU 165/2014 Artikel 33, dass der Unternehmer dafür Sorge zu tragen hat, dass der Fahrer im Umgang und der Bedienung des Kontrollgerätes entsprechend geschult wird. Unabhängig von der Berufskraftfahrerweiterbildung! Warum ist das so? Zum einen wird bei der Weiterbildung oftmals nicht detailliert auf die Bedienung eingegangen und zum anderen gibt es auch viele Fahrer, welche aufgrund ihrer Fahrerlaubnis bzw. Fahrzeuggröße nicht an den Weiterbildungen teilnehmen müssen. Oftmals ist gerade im Handwerk oder bei Kleintransportern unklar, ob ein EG Kontrollgerät verbaut und genutzt werden muss. Hier bieten wir Ihnen entsprechende Unterweisungen, Beratungen und Schulungen in der Bedienung des EG Kontrollgerätes an, damit Sie sich auf diesem Gebiet sicher bewegen können.


technische Fuhrparkberatung


Hier dreht sich alles um Kostenreduktion und Fuhrparkoptimierung. Häufig werden bei der Beschaffung von LKW und Transportern nur die Einstandskosten berücksichtigt. Es werden Abschreibung und Raten berechnet, Fragen zu Leasing oder doch besser Mietkauf etc. erörtert. Das Thema Fahrzeugbeschaffung und Unterhalt geht aber weit über diesen zugegebenermaßen ebenfalls wichtigen Bereich hinaus. Der Unternehmer oder Betriebswirt hat häufig die Zahlenbrille auf, der Fuhrparkleiter, wenn es ihn denn gibt, hat den Focus meist auf Wartungsverträgen und Werkstattverfügbarkeit liegen. Aber mit Abstand betrachtet, fällt auf, dass hier auf der einen Seite die Anschaffung und auf der anderen Seite nur die Verfügbarkeit betrachtet wird. Was aber ist mit den variablen Kosten? Verschleiß, Reparaturen, Wartung, Kraftstoffkosten, Transportleistung, Rüstkosten und Mitarbeiterzufriedenheit, sprich den Lebenszykluskosten? … Rüstkosten bei einem LKW? Was das sein soll? Angenommen ein 40-tonner kostet 52€/Stunde und täglich verbringt der Fahrer bei 4 Be- und Entladestellen 1,5 Stunden mit dem sichern der Ladung = Rüstkosten = 78€ x 220 Einsatztage = 17.160€/LKW Rüstkosten p.A. Vielleicht lässt sich ja die Summe der Rüstkosten erheblich senken durch ein entsprechendes Ladungssicherungssystem… Bei Halbierung der Rüstkosten durch ein entsprechendes Ladungssicherungssystem für 3.500€, ließen 8.580€ Kosten pro Jahr und Lastzug einsparen. Dem Kunden können schnellere Umschlagzeiten geboten werden und den Mitarbeiter wird es bestimmt auch freuen. Anderes Beispiel: Häufig werden Fahrzeuge mit Triebsträngen gekauft, die nicht zum Einsatzspektrum passen. Das hat fatale Kostenentwicklungen zur Folge. Erhöhter Kraftstoffverbrauch und übermäßiger Verschleiß der Komponenten, hohe Ausfallzeiten durch vorzeitige Verschleißreparaturen, Wertminderung und Minimierung der Transportleistung. Wie kommen solche Entwicklungen zustande? Der Verkäufer kennt sein Portfolio, kennt er auch Ihres genau? Der Betriebswirt kennt seine Zahlen, kennt er den Unterschied zwischen einem OD und einem DD Getriebe? Der Fuhrparkleiter kennt den Preis und die Standzeit der Bereifung, kennt er den Grund für die Laufleistung? All das sind alltägliche Fragen, bei denen wir Ihnen helfen können, damit sich Ihre Kosten sicher bewegen.


Prüfungsvorbereitung zum Verkehrsleiter gemäß EU 1071/2009
(„Sach- und Fachkundeprüfung Güterverkehr“)

Wer sich als Transportunternehmer selbständig machen möchte, muss neben seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auch noch einige sachliche- und fachliche Voraussetzungen erfüllen, um eine Güterverkehrsgenehmigung/ EU Lizenz beantragen zu dürfen. Denn jedes Unternehmen, das gewerblichen Güterverkehr mit Fahrzeugen die, einschließlich Anhänger, ein höheres Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben, muss einen Verkehrsleiter haben. Dies wird seit dem 04. Dezember 2011 durch die EU Verordnung 1071/2009 gefordert. Was sind die Aufgaben des Verkehrsleiters? Laut gesetzlicher Definition ist die Kernaufgabe des Verkehrsleiters die „tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens“. Damit sich das Unternehmen sicher bewegen kann, müssen folgende Aufgaben vom Verkehrsleiter geleistet werden:

  • das Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge
  • die Prüfung der Beförderungsverträge und Dokumente
  • die grundlegende Rechnungsführung
  • die Disposition der Ladungen und des Fahrpersonals (Einhaltung der Sozialvorschriften) sowie
  • die Prüfung der Sicherheitsverfahren (beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften und Ladungssicherung)

Wer kann Verkehrsleiter werden? Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Zuverlässigkeit: Die Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters oder des Verkehrsunternehmers darf nicht zwingend in Frage gestellt sein, etwa durch Verurteilung oder Sanktionen aufgrund eines schwerwiegenden Verstoßes gegen geltende einzelstaatliche Vorschriften.
  • Fachliche Eignung: Der Verkehrsleiter soll die nötigen Kenntnisse haben, um sowohl innerstaatliche als auch grenzüberschreitende Verkehre zu leiten. Die erforderliche Fachkunde wird in der Regel durch eine IHK-Fachkundeprüfung nachgewiesen.
  • Tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten des Unternehmens, d.h., der Verkehrsleiter muss über entsprechende Entscheidungsbefugnisse und Kompetenzen im Unternehmen verfügen.
  • Er muss in einer echten Beziehung zu dem Unternehmen stehen, beispielsweise wenn er Angestellter, Direktor, Eigentümer oder Anteilseigner ist oder die Verwaltungsgeschäfte des Unternehmens führt. Ausnahmen gelten für den externen Verkehrsleiter.
  • Der Verkehrsleiter muss seinen ständigen Aufenthalt (= Wohnsitz) in der EU haben, nicht jedoch notwendigerweise im selben Mitgliedsstaat des Unternehmens (Beispiel: Ein Güterkraftverkehrsunternehmen in Olpe kann einen Verkehrsleiter bestellen, der in Rotterdam lebt).


Was Sie bei uns als Teilnehmer erwarten dürfen / Ablauf der Prüfungsvorbereitung:

  • Begrüßung und Erläuterung des Ablaufes
  • Erläuterung der Lehrmittel
  • Fördermittelberatung
  • Aushändigung der Teilnahmebescheinigung


Was wir von Ihnen benötigen:

  • Name
  • Adresse
  • (ggf. Unternehmen)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort- und Land
  • Staatsangehörigkeit
  • Telefonnummer
  • E-Mail Adresse

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