Algemeine Geschäftsbedingungen



Algemeine Geschäftsbedingungen der MIT Schulung & Beratung GmbH


MIT Schulung und Beratung GmbH
Waldheimstrasse 6
58566 Kierspe
Telefon: +49 (0) 2359 299 554 0

Telefax: +49 (0) 2359 297 201 9
eMail: info@mit-kierspe.de

1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen (Lehrgänge und Seminare) und den Kauf beweglicher Sachen (Unterrichtsmaterial) der MIT Schulung und Beratung GmbH (nachfolgend MIT genannt). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen der MIT und dem Vertragspartner/Lehrgangsteilnehmer. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss
Die von der MIT in Broschüren oder im Internet gelisteten Leistungen stellen kein Angebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Lehrgangsteilnehmer, selbst einen Antrag abzugeben (invitatio ad offerendum). Die Bestellung des Lehrgangsteilnehmers stellt ein Angebot an die MIT zum Abschluss eines Vertrages dar. Eine nach einer Buchung über das Internet versandte E-Mail der MIT, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführen (Bestellbestätigung) stellt keine Annahme des Antrags dar. Die MIT ist berechtigt, das in der Buchung des Vertragspartners/Lehrgangsteilnehmers liegende Vertragsangebot innerhalb von drei Werktagen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann dabei entweder durch ausdrückliche Mitteilung (Auftragsbestätigung) oder die Versendung der Lehrgangsunterlagen oder der Rechnung bzw. Auslieferung der Ware erklärt werden. Übersteigt die Zahl die Anträge die Platzkapazität, behält sich die MIT ein Auf-nahmeverfahren vor.

3. Voraussetzungen zur Teilnahme
Soweit für den angestrebten anerkannten Abschluss Zugangsvoraussetzungen bestehen, ist deren Erfüllung in der Person des Lehrgangsteilnehmers Voraussetzung für die Teilnahme. Die Zugangsvoraussetzungen sind auch vom Lehrgangsteilnehmer selbst zu prüfen. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren.

4. Widerrufsrecht
Im Fernabsatz und außerhalb der Geschäftsräume werden ausschließlich Dienstleistungen angeboten. Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen

Widerrufsbelehrung/Wiederufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

5. Ausbildungsbestandteile/Leistungsvorbehalt
a) Die MIT erteilt Schulungen im Rahmen des zum Vertragsschluss gültigen Lehrgangsangebotes. Die Ausbildungsinhalte ergeben sich aus der mit dem Teilnehmer getroffenen Vereinbarung in Verbindung mit der jeweiligen Informationsbroschüre bzw. Seminarübersicht, die jeweils Vertragsbestandteil werden.
b) Die MIT behält sich vor, im Fall mangelnder Beteiligung, plötzlicher Erkrankung des Dozenten oder sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von der MIT nicht zu vertreten sind, Lehrgänge zu verändern oder abzusagen.
c) Die MIT behält sich weiter vor, bei Störungen im Geschäftsbetrieb, die von der MIT nicht zu vertreten sind, Inhalte, Lehrgänge zu verändern oder abzusagen. Weiter behält sich die MIT vor, den Schulungsbeginn und den Schulungsort oder den Lehrkörper sowie die Gruppengröße und Gruppenzusammensetzung zu ändern, sofern keine vorrangige Individualvereinbarung besteht bzw. ein bestimmter Schulungsbeginn, Schulungsort, Lehrkörper oder eine verbindliche Gruppengröße nicht vertraglich vereinbart sind.

6. Lernmittel/Hilfsmittel
Die Lernmittel sind je nach Lehrgang unterschiedlich und setzen sich ggf. aus einer Buchlieferung und/oder Seminarunterlagen/Arbeitsunterlagen zusammen. Hilfsmittel wie z.B Schreibpapier und Schreibgeräte werden von der MIT gestellt.

7. Rechte an Seminarunterlagen
Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv den Lehrgangsteilnehmern zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus, behält sich die MIT vor. Kein Teil von Unterlagen darf, auch nur auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung der S&P in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

8. Unterrichtszeit
Der Unterricht findet gemäß Zeitplan statt.

9. Zahlungsbedingungen
Vorbehaltlich einzelvertraglicher Regelungen gelten die im Veranstaltungsprogramm, der Homepage oder der Preisliste, genannten Preise. Die Lehrgangsgebühren bzw. Zahlungen sind unbar durch Überweisung auf das im Rechnungsformular angegebene Konto, unter Angabe der Rechnungsnummer, bis spätestens 1 Tag vor Lehrgangsbeginn zu leisten.

10. Prüfung
Ein Bestehen von Prüfungen kann von der MIT naturgemäß nicht garantiert werden. Der Lehrgangsteilnehmer hat eigenverantwortlich und selbständig den Stoff zu erarbeiten und sich den Prüfungsanforderungen zu unterwerfen. Bei Lehrgängen mit einer Abschlussprüfung vor der IHK oder anderen Stellen, ist der Kursbesuch eine Teilvoraussetzung und ersetzt nicht die Teilnahme an der Prüfung.

11. Ordentliche Kündigung
Die Kündigung muss gegenüber der MIT schriftlich oder in Textform ausgesprochen werden. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Fall als Kündigung. Der Teilnehmer bleibt, solange keine Kündigung eingegangen ist, zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühren verpflichtet. Im Falle der Kündigung werden die Gebühren bis zum Ende der Kündigungsfrist berechnet. Sofern für die Zulassung zu einer Prüfung eine verpflichtende Mindeststundenzahl Voraussetzung für die Teilnahme an einer Prüfung ist der Lehrgangsteilnehmer und kann der Lehrgangsteilnehmer aufgrund seiner Fehlzeiten das Lernziel oder die Zulassung zur Prüfung nicht mehr erreichen, behält sich die MIT vor, dies dem Lehrgangsteilnehmer mitzuteilen und diesem eine fristgemäße (Eigen-)Kündigung nahe legen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

12. Außerordentliches Kündigungsrecht
Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, die am Schulungsort geltende Lehrgangsordnung und IT-Richtlinie zu beachten, Anweisungen der MIT und deren Beauftragten zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Feststellung der eventuellen Zugangsvoraussetzungen zum Lehrgang und zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. Der Lehrgangsteilnehmer ist verpflichtet, alle Umstände, die das Lehrgangsziel gefährden können unverzüglich der MIT mitzuteilen. Während der Vertragsbeziehung gilt neben der Lehrgangsordnung und der IT-Richtlinie folgender Verhaltenskodex: Der Genuss alkoholischer Getränke ist untersagt. Der Genuss oder das Mitführen von nicht verschreibungsfähigen und nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist untersagt. Das Mitführen von Waffen jeder Art sowie alle Gegenstände, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen geeignet sind oder das Mitbringen von ätzenden, brennbaren, explosiven Substanzen oder Feuerwerkskörpern sind verboten. Das Mitführen und Betrachten von Pornographie sowie sexueller Handlungen auf dem Gelände der S&P sind verboten. Es ist verboten, auf Internetseiten oder über internetgestützte soziale Netzwerke falsche Tatsachen oder Schmähkritik über andere Lehrgangsteilnehmer oder die MIT zu verbreiten (Cyber-Mobbing). Strafrechtlich relevante, verfassungswidrige Schriften, Zeichen und Inhalte, dürfen nicht gezeigt, mitgeführt oder betrachtet werden. Äußerungen, Gesten und/oder ein äußeres Erscheinungsbild, das nach Art und Inhalt objektiv geeignet ist, andere zu diffamieren, insbesondere aufgrund von Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Abstammung bzw. ethnischer Herkunft ist verboten. Verboten sind insbesondere nationalistische, linksextremistische, antisemitische, gewaltverherrlichende oder sonstige menschenverachtende Äußerungen. Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet. Das Rauchen im Gebäude außerhalb der dafür gekennzeichneten Raucherzonen ist untersagt. Das Essen und Trinken ist ausschließlich den hierfür zugelassenen Räumen gestattet. Die MIT kann Lehrgangsteilnehmer außerordentlich und fristlos kündigen, die schuldhaft gegen den vorstehenden Verhaltenskodex verstoßen. 13. Datenschutz
Die für die Dienstleistung notwendigen Teilnehmerdaten werden im Rahmen der Rechtsvorschriften zum Datenschutz von der MIT verwendet.

14. Haftung
Die MIT haftet bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet die MIT – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Lehrgangsteilnehmer vertrauen darf.); im Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der MIT jedoch auf den Ersatz der bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt. Die MIT haftet nicht für Aussagen und Angaben welche durch Gesetze, Verordnungen oder ähnliche Rechtsgrundlagen einem Wandel unterliegen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die MIT einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Dienstleistung oder Ware übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Lehrgangsteilnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz.

15. Aufrechnung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Lehrgangsteilnehmer gegen die MIT nur mit Forderungen zu, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

16. Schriftform
Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

17. Gerichtsstand/Salvatorische Klausel/Sonstiges
a) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Meinerzhagen, falls der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder juristisches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Die MIT ist auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Alle geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG). Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Zur besseren Lesbarkeit hat die MIT auf die weibliche Form verzichtet. Alle Angaben beziehen sich selbstverständlich auf Frauen und Männer.





Stand: 01/2018

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